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Miteigentum - Prüfung der Wirksamkeit eines Mehrheitsbeschlusses vor gerichtlicher Genehmigung

RechtsprechungSachenrechtZak 2014/135Zak 2014, 74 Heft 4 v. 5.3.2014

ABGB: §§ 834, 835

Die Sanierung der funktionsuntüchtigen und nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben genügenden Liftanlage eines Miteigentums-Wohnhauses (hier: Jugendstil-Liftkabine aus dem Jahr 1909), die Kosten in Höhe von 70.000 € bis 150.000 € verursachen würde, stellt eine außerordentliche Verwaltungsmaßnahme bzw wichtige Veränderung iSd § 834 ABGB dar.

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