In der Rs C-226/12 , Constructora Principado/Menéndez Álvarez befasste sich der EuGH mit der Frage, nach welchen Kriterien die Erheblichkeit des Missverhältnisses der vertraglichen Rechte und Pflichten der Vertragspartner iSd Art 3 Klausel-RL 93/13/EWG zu beurteilen ist. Seiner Auffassung nach bildet es keine zwingende Voraussetzung, dass den Kosten, die dem Verbraucher durch die Vertragsklausel auferlegt werden, gemessen am Gesamtpreis erhebliche wirtschaftliche Bedeutung zukommt. Erheblichkeit liege auch bei einer schwer wiegenden Beeinträchtigung der rechtlichen Stellung des Verbrauchers vor, sei es durch die inhaltliche Beschränkung seiner Rechte, durch die Beeinträchtigung der Rechtsausübung oder durch die Auferlegung einer im Gesetz nicht vorgesehenen Verpflichtung. Bei der Beurteilung der Erheblichkeit zu berücksichtigen seien auch der Vertragsgegenstand, die Begleitumstände des Vertragsabschlusses sowie alle anderen Vertragsklauseln.