Am 10. 1. 2015 tritt die EuGVVO 2012 (VO 1215/2012 ; auch "Brüssel Ia-VO") in Kraft, die zahlreiche Änderungen gegenüber der EuGVVO 2000 (VO [EG] 44/2001) bringt. Der vorliegende Beitrag bietet einen ersten Überblick über die Neuregelung der Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen, die grundlegend neu gestaltet wurde.