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Beitritte zum New Yorker Schiedsübereinkommen

In aller KürzeZak 2014/809Zak 2014, 422 Heft 22 v. 9.12.2014

Bhutan, Guyana und die Demokratische Republik Kongo sind dem New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (BGBl 1961/200) beigetreten (BGBl III 2014/213 und II 2014/190). Die Vertragsstaaten und ihre Vorbehalte bzw Erklärungen können auf der Website http://treaties.un.org abgerufen werden, wobei das New Yorker Übereinkommen im "Chapter XXII" als Pkt 1 auffindbar ist.

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