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Unterbringung eines Minderjährigen auf Verlangen - Vertretungsbefugnis der Eltern, Verlangen vor Aufnahme

RechtsprechungFamilienrechtZak 2014/426Zak 2014, 235 Heft 12 v. 1.7.2014

UbG: §§ 4, 5 Abs 2

ABGB: § 167 Abs 1 (= § 154 Abs 1 alt)

Auch die Unterbringung eines Minderjährigen auf Verlangen ist gem § 4 Abs 2 UbG nur dann zulässig, wenn die erforderlichen Erklärungen (des Erziehungsberechtigten, des gesetzlichen Vertreters und - bei Mündigkeit - des Minderjährigen selbst) bereits vor der Aufnahme abgegeben wurden.

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