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Keine Anwendung des Heimaufenthaltsrechts in einem Jugendheim

RechtsprechungFamilienrechtZak 2014/427Zak 2014, 235 Heft 12 v. 1.7.2014

HeimAufG: § 2 Abs 2

B-KJHG: § 17

§ 2 Abs 2 HeimAufG nimmt ua Heime und andere Einrichtungen "zur Pflege und Erziehung Minderjähriger" vom Anwendungsbereich aus. Es handelt sich um eine einrichtungs-, nicht um eine personenbezogene Ausnahme.

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