vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gewährleistungsrechtliche Pflicht zum Ersatz von Sachverständigenkosten

In aller KürzeZak 2014/415Zak 2014, 222 Heft 12 v. 1.7.2014

Nach Ansicht des dt BGH (VIII ZR 275/13) umfasst die verschuldensunabhängige Gewährleistungspflicht des Verkäufers auch die Verpflichtung, dem Käufer Sachverständigenkosten zu ersetzen, die dieser zur Klärung der Mangelursache aufwendete, nachdem der Verkäufer das Vorliegen eines Mangels bestritten hatte. Art 3 Abs 4 der Verbrauchsgüterkauf-RL 1999/44/EG entsprechend bestimme § 439 Abs 2 BGB, dass die zur Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen (insb Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten) vom Verkäufer zu tragen sind (zur österreichischen Regelung siehe insb § 8 Abs 3 KSchG). Zu diesen Aufwendungen seien auch die Kosten zur Klärung des Mangels bzw seiner Ursache zu zählen. Daher seien diese vom Verkäufer auch dann zu übernehmen, wenn mangels Verschuldens am Mangel keine schadenersatzrechtliche Anspruchsgrundlage besteht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte