Mit der Vereinsgesetz-Nov 2011 (BGBl I 2011/137) wurde die Innenhaftung von Vereinsfunktionären modifiziert (siehe auch Schürz, Vereinsgesetznovelle 2011, Zak 2012/7, 4): Angelehnt an das DHG ist in den neuen Abs 5 bis 7 des § 24 VerG ein - dispositiver - Anspruch des von außen in Anspruch genommenen Organwalters/Rechnungsprüfers gegenüber dem Verein auf "Befreiung" im Innenverhältnis vorgesehen, wenn den unentgeltlich tätigen Funktionär nur leichte Fahrlässigkeit trifft. Die Novellierung des Haftungsrechts bildete - auch - den Anlass für eine Neuauflage der beiden erstmals in den Jahren 2004 bzw 2009 erschienenen Bücher von Wolfgang Kossak.