Zu 2 Ob 156/13z = Zak 2014/110, 59: § 98 ZPO, nach dem einer Partei ohne Abgabestelle im Inland die Bestellung eines inländischen Zustellbevollmächtigten aufgetragen werden kann und der als Sanktion die Zustellung ohne Zustellnachweis unter Zustellfiktion vorsieht, ist im Anwendungsbereich der EuZVO insgesamt als unionsrechtswidrig zu werten.