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Ersatz des Mangelschadens - Verjährung, alternative Kausalität

RechtsprechungSchadenersatzZak 2013/256Zak 2013, 140 Heft 7 v. 16.4.2013

ABGB: §§ 933a, 1302, 1489

Die Verjährung des Schadenersatzanspruchs für den Mangelschaden beginnt nach stRsp erst zu laufen, wenn für den Übernehmer das Misslingen der Verbesserungsversuche des Übergebers feststeht oder der Übergeber die Verbesserung endgültig verweigert.

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