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Huber, Anm zu ZVR 2013/44.

LiteraturübersichtSchadenersatzZak 2013/237Zak 2013, 124 Heft 6 v. 2.4.2013

Zu 1 Ob 79/12t = Zak 2012/528, 278: Die behördeninterne Beschwerde eines Amtsarztes über das Verhalten des bei einer Dienstfahrt eingesetzten Chauffeurs ist als Teil seiner hoheitlichen Tätigkeit zu qualifizieren, weshalb gem § 9 Abs 5 AHG einer Schadenersatzklage des Chauffeurs gegen den Amtsarzt die Unzulässigkeit des Rechtswegs entgegensteht.

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