Die Autoren gehen kritisch auf die stRsp ein, nach der die Stundung lediglich eine Hemmung der Verjährungsfrist während des Stundungszeitraums bewirkt (zB 3 Ob 169/06h = Zak 2007/348, 196). Ihrer Auffassung nach beginnt die Verjährungsfrist unabhängig davon, ob eine volle oder reine Stundung vorliegt und ob vor oder erst nach Eintritt der Fälligkeit gestundet wird, nach Ablauf des Stundungszeitraums in voller Länge neu zu laufen. Einerseits führe die Stundung als deklaratives Anerkenntnis zur Unterbrechung und damit zum Neubeginn der Verjährungsfrist, andererseits sei deren Lauf während des Stundungszeitraums fortlaufgehemmt.