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Auflösung eines Baurechtsverhältnisses aus wichtigem Grund

RechtsprechungSachenrechtZak 2013/218Zak 2013, 118 Heft 6 v. 2.4.2013

BauRG: § 4

ABGB: § 1118

Ein Recht auf vorzeitige Kündigung des Baurechts darf vertraglich nur aus solchen Gründen vorgesehen werden, die dem Erlöschungsgrund des § 4 Abs 2 BauRG (Zinsrückstand von mindestens zwei aufeinanderfolgenden Jahren) an Gewicht gleichwertig sind.

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