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Wegweisung des Ehegatten aus der Wohnung - dringendes Wohnbedürfnis

RechtsprechungFamilienrechtZak 2013/213Zak 2013, 117 Heft 6 v. 2.4.2013

EO: § 382b

Die Wegweisung mit einstweiliger Verfügung nach § 382b EO setzt ein dringendes Wohnbedürfnis des Antragstellers an der Wohnung voraus. Ob ein Wohnbedarf dringend ist, ist eine Rechtsfrage. Solange der Antragsgegner nicht das Gegenteil darlegt, ist von der Dringlichkeit auszugehen.

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