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Exekutionsführung wegen Unterhaltsrückständen während des Abschöpfungsverfahrens

RechtsprechungFamilienrechtZak 2013/212Zak 2013, 117 Heft 6 v. 2.4.2013

EO: § 291b

IO: § 10 Abs 1, § 206

Ein Unterhaltsgläubiger eines unselbstständig erwerbstätigen Schuldners kann während des Insolvenzverfahrens Exekution auf die Differenz zwischen Existenz- und Unterhaltsexistenzminimum führen, und zwar nicht nur wegen des (vom Insolvenzverfahren ausgeschlossenen) laufenden Unterhalts, sondern auch zur Hereinbringung eines Unterhaltsrückstands, selbst wenn dieser als Insolvenzforderung angemeldet und anerkannt worden ist. Gleiches gilt während des Abschöpfungsverfahrens.

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