AußStrG: §§ 127, 128
Im Verfahren auf Beendigung, Einschränkung oder Erweiterung der Sachwalterschaft kommt dem volljährigen Betroffenen unabhängig vom Wirkungskreis des Sachwalters eine selbstständige Rechtsmittellegitimation zu, solange er nicht offenkundig unfähig ist, den Zweck der Rechtsmittelerhebung zu erfassen.