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Ersichtlichmachung einer abweichenden Abrechnungs- und Abstimmungseinheit im A2-Blatt der Liegenschaft

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2013/181Zak 2013, 99 Heft 5 v. 19.3.2013

WEG: § 32

Die Ersichtlichmachung einer abweichenden Abrechnungs- und Abstimmungseinheit im Grundbuch ist - ebenso wie die Ersichtlichmachung des Namens und der Anschrift des Verwalters - im A2-Blatt der Wohnungseigentumsliegenschaft vorzunehmen.

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