WEG: § 32
Die Ersichtlichmachung einer abweichenden Abrechnungs- und Abstimmungseinheit im Grundbuch ist - ebenso wie die Ersichtlichmachung des Namens und der Anschrift des Verwalters - im A2-Blatt der Wohnungseigentumsliegenschaft vorzunehmen.
WEG: § 32
Die Ersichtlichmachung einer abweichenden Abrechnungs- und Abstimmungseinheit im Grundbuch ist - ebenso wie die Ersichtlichmachung des Namens und der Anschrift des Verwalters - im A2-Blatt der Wohnungseigentumsliegenschaft vorzunehmen.