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Mangelhafte Feuchtigkeitsisolierung im Badezimmer - Kündigung wegen erheblich nachteiligen Gebrauchs

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2013/180Zak 2013, 99 Heft 5 v. 19.3.2013

MRG: § 30 Abs 2 Z 3 Fall 1

Die Kündigung wegen erheblich nachteiligen Gebrauchs (§ 30 Abs 2 Z 3 Fall 1 MRG) setzt voraus, dass dem Mieter die Nachteiligkeit bewusst ist bzw diese für ihn erkennbar ist und er den Gebrauch dennoch fortsetzt.

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