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UN-Kaufrecht - Vertragsaufhebung wegen wesentlicher Vertragsverletzung

RechtsprechungSchuldrechtZak 2013/179Zak 2013, 98 Heft 5 v. 19.3.2013

UN-K: Art 25, Art 49 Abs 1 lit a

Das Vertragsaufhebungsrecht des Käufers wegen Nichterfüllung gem Art 49 Abs 1 lit a UN-K setzt voraus, dass eine wesentliche Vertragsverletzung iSd Art 25 UN-K vorliegt. Dies ist anhand einer Interessenabwägung nach objektiven Kriterien zu beurteilen (insb nach Art, Ausmaß sowie den Auswirkungen auf die vertragstreue Partei).

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