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Umbestellung des Sachwalters aufgrund der bedrohlichen Erscheinung des Betroffenen

RechtsprechungFamilienrechtZak 2013/128Zak 2013, 76 Heft 4 v. 5.3.2013

ABGB: § 278 Abs 1, § 279

Dass sich die Sachwalterin aufgrund des aggressiven Verhaltens des Betroffenen in Verbindung mit seiner Körpergröße und -fülle nachvollziehbar bedroht fühlt, spricht unter den Aspekten der Zumutbarkeit und Eignung für die Bestellung eines anderen Sachwalters. Bei dessen Auswahl können als Eignungskriterien auch sein Geschlecht und die Körperstatur herangezogen werden.

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