ZustG: § 2 Z 4, § 17
Eine Abgabestelle iSd § 2 Z 4 ZustG liegt nur vor, wenn der Empfänger sich an dem Ort auch tatsächlich regelmäßig aufhält. Gelegentliche Aufenthalte ein- oder zweimal pro Monat reichen nicht aus (hier: Arztordination, die der Empfänger gemeinsam mit anderen Ärzten als "Time-Sharing-Praxis" betreibt).