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Internationale Zuständigkeit bei Verbraucherverträgen (1)

RechtsprechungInternationalZak 2013/67Zak 2013, 43 Heft 2 v. 29.1.2013

EuGVVO: Art 15 Abs 1 lit c

Die besonderen Zuständigkeitsregeln der EuGVVO für Verbraucherverträge sind gem Art 15 Abs 1 lit c EuGVVO ua dann anzuwenden, wenn der Unternehmer seine Tätigkeit auf den Wohnsitzmitgliedstaat des Verbrauchers ausgerichtet hat. Ein Vertragsabschluss im Fernabsatz ist keine Voraussetzung für die Anwendung dieser Bestimmung.

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