Anhand mehrerer Beispiele behandelt der Artikel die Frage, wie steuerliche Abschreibungen bei der Bemessung von Unterhaltsansprüchen gegen einen selbstständig erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen zu behandeln sind. Der Autor gelangt zum Schluss, dass die Absetzung für Abnutzung (AfA) grundsätzlich nur bei der Anschaffung kurzlebiger, nicht jedoch bei langlebigen Wirtschaftsgütern einen Abzugsposten von der Bemessungsgrundlage bildet.