vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Auf Erwerberhaftung anwendbares Recht richtet sich nicht nach dem Forderungsstatut

RechtsprechungInternationalZak 2013/824Zak 2013, 443 Heft 22 v. 10.12.2013

IPRG: § 1

ABGB: § 1409

Nach welchem Recht die Haftung des Erwerbers eines Vermögens oder Unternehmens für bestehende Schulden (vgl § 1409 ABGB) zu beurteilen ist, kann sich jedenfalls nicht nach dem Forderungsstatut, dh der auf die übernommene Schuld anwendbaren Rechtsordnung, richten. Offen bleibt, ob stattdessen auf den Ort des übernommenen Vermögens, das sachenrechtliche Übertragungsstatut oder den (Wohn-)Sitz des Veräußerers bzw Erwerbers abzustellen ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte