ABGB: §§ 914, 1090, 1114
MRG: §§ 1, 29 Abs 3
Da die mietvertraglichen Elemente überwiegen, unterliegt ein Immobilienleasingvertrag bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen dem MRG.
ABGB: §§ 914, 1090, 1114
MRG: §§ 1, 29 Abs 3
Da die mietvertraglichen Elemente überwiegen, unterliegt ein Immobilienleasingvertrag bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen dem MRG.