Mangelndes Verständnis rechtlicher Inhalte aufgrund sprachlicher Barrieren im Vertrags- und Prozessrecht stellt ein immer häufiger auftretendes Rechtsproblem dar. Die Frage des Sprachenrisikos bei internationalen Bezügen des Vertragsabschlusses ist für das Zustandekommen des Vertrags und dessen Auslegung, bei der Einbeziehung von AGB oder Gerichtsstandvereinbarungen und als Aspekt der Postulationsfähigkeit im Prozess von Bedeutung. Bei mehr- oder fremdsprachig verhandelten Verträgen stehen zur Ermittlung des Vertragsinhalts regelmäßig die Verhandlungssprache, die Vertragssprache und die Sprache des Vertragsstatuts kumulativ zur Verfügung. Übersetzungen und Dolmetscher sind vor allem im Prozess für ein faires Verfahren nach Art 6 EMRK vonnöten, sie bergen jedoch auch die Gefahr der unrichtigen oder auslegungsbedürftigen Translation.