Die Grundlagen des Rechts (zB Gesetze) fußen meist auf schriftlichen Vorgaben, und Verträge werden ebenfalls häufig - auch ohne Formzwang - schriftlich geschlossen. Regelmäßig liegen Vertragsabschlüssen zusätzlich vorgedruckte AGB zugrunde. Die Erfassung ihres Inhalts ist nicht nur für den juristischen Laien anspruchsvoll, einen Analphabeten stellt das "Kleingedruckte" vor unüberwindbare Barrieren. Der folgende Beitrag befasst sich als Fortsetzung zum vertrags- und prozessrechtlichen Sprachenrisiko (Zak 2013/793, 427) mit den rechtlichen Risiken von Schreib- und Leseunkundigen.