Die strittige Frage, ob dem Rechteinhaber im Fall eines Eingriffs in sein Namensrecht durch eine fremde Internet-Domain auch ein Anspruch auf Übertragung dieser Domain zusteht, hat der OGH in der Rs 4 Ob 59/13z zumindest für den Fall der Registrierung der Domain über die Registrierungsstelle ICANN verneint. Im österreichischen Recht gebe es keine Rechtsgrundlage für einen Übertragungsanspruch gegen den Rechtsverletzer.