Die V BGBl II 2012/503 sieht Änderungen der ERV 2006 vor, die am 1. 1. 2013 in Kraft getreten sind. Insb wurde für Personen, die nicht am ERV teilnehmen können, die Möglichkeit geschaffen, unter Verwendung der Bürgerkartenfunktion (Chipkarte oder Handysignatur) über eine Website der Justiz (http://www.eingaben.justiz.gv.at ) Eingaben und Beilagen in elektronischer Form an Gerichte zu übermitteln.