Mit 1. 1. 2013 ist die Wertgrenze für die Zuständigkeit der Bezirksgerichte von 10.000 € auf 15.000 € gestiegen (2. StabG 2012; siehe Zak 2012/173, 92 und 2012/286, 142). Außerdem wurden einige Bezirksgerichte in Ober- und Niederösterreich aufgelöst und mit anderen Bezirksgerichten zusammengelegt (siehe Zak 2012/443, 233).