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Verzugszinssatz zwischen Unternehmern

In aller KürzeZak 2013/2Zak 2013, 3 Heft 1 v. 15.1.2013

Da der Basiszinssatz an den maßgeblichen Stichtagen seit Mitte 2009 unverändert geblieben ist, beträgt der Verzugszinssatz gem § 352 UGB für Geldforderungen zwischen Unternehmern aus unternehmensbezogenen Geschäften im Zeitraum von 1. 1. bis 30. 6. 2013 weiterhin 8,38 %.

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