EGZPO: Art XLII Abs 1
SDG: § 2a Abs 1
Die Partei eines Verfahrens (hier: strafrechtliches Ermittlungsverfahren) hat keinen Anspruch darauf, dass ihr der vom Gericht bzw der Behörde beigezogene Sachverständige Auskunft über seine Haftpflichtversicherung