ABGB: §§ 1304, 1311
StVO: § 23
Das Verschulden eines Kfz-Lenkers, der sein Fahrzeug in einem Halte- und Parkverbotsbereich abgestellt hat, kann gegenüber dem krassen Fehlverhalten des geschädigten Motorradfahrers, der sich durch einen "Wheelie" für sieben Sekunden selbst Sicht und Reaktionsmöglichkeit auf das weithin sichtbare Hindernis genommen hat, vernachlässigt werden (Zurückweisung der Revision).