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Schadenersatz für entgangenen Unterhalt - entfallene Arbeitsleistungen beim Hausbau

RechtsprechungSchadenersatzZak 2013/666Zak 2013, 362 Heft 18 v. 8.10.2013

ABGB: § 1327

Im Rahmen des Schadenersatzes nach § 1327 ABGB für entgangenen Unterhalt ist den Hinterbliebenen auch für Arbeitsleistungen des Verstorbenen Ersatz zu leisten, die zur Errichtung des gemeinsamen Familienwohnsitzes geplant waren, aufgrund seines Todes aber nicht erbracht werden konnten.

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