Der OGH (6 Ob 240/12f) hat dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob zwischen einem im Ausland zwischen den Eltern geführten Scheidungsverfahren, in dem nach dem dort geltenden Verfahrensrecht (hier: Ungarn) aufgrund des Antrags eines Elternteils auch über die Unterhaltspflicht gegenüber dem gemeinsamen Kind zu entscheiden ist, und einem Unterhaltsverfahren, in dem das Kind von einem Elternteil Unterhalt begehrt, Rechtshängigkeit iSd Art 12 EuUVO vorliegen kann.