In BGBl II 2013/218 wurde die Geschäftsordnung des VfGH über die elektronische Durchführung von Verfahren kundgemacht. Die Geschäftsordnung, die rückwirkend mit 8. 4. 2013 in Kraft getreten ist, behandelt ua die elektronische Aktenführung, die elektronische Einbringung von Schriftsätzen, die elektronische Zustellung von Erledigungen sowie die Akteneinsicht. Zum elektronischen Rechtsverkehr beim VfGH siehe auch Zak 2013/243, 126.