Die vor Kurzem im EU-Amtsblatt veröffentlichte Empfehlung der Kommission "über gemeinsame Grundsätze für kollektive Unterlassungs- und Schadenersatzverfahren in den Mitgliedstaaten bei Verletzung von durch Unionsrecht garantierten Rechten" legt den Mitgliedstaaten die Einführung kollektiver Rechtsschutzsysteme zur Rechtsdurchsetzung bei Massenschadensereignissen nahe. Siehe dazu auch Zak 2013/418, 226.