EKHG: § 1
KHVG: § 4 Abs 1 Z 4
Wenn das Fahrzeug als ortsgebundene Arbeitsmaschine bzw Kraftquelle eingesetzt wird, trifft den Halter keine Gefährdungshaftung nach dem EKHG; die Deckung aus der Kfz-Haftpflichtversicherung kann gem § 4 Abs 1 Z 4 KHVG für Ersatzansprüche aus dieser Verwendung vertraglich ausgeschlossen werden.