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Keine Beaufsichtigung eines schlafenden Hundes trotz Anwesenheit eines Kindes - keine Tierhalterhaftung

RechtsprechungSchadenersatzZak 2013/476Zak 2013, 262 Heft 13 v. 16.7.2013

ABGB: § 1320

Für die Haftung des Tierhalters gem § 1320 S 2 ABGB genügt ein objektiver Sorgfaltsverstoß. Den Tierhalter trifft die Beweislast, dass er sich bei der Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tiers nicht objektiv sorgfaltswidrig verhalten hat.

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