ABGB: § 1304
Aus dem Nichttragen heller oder reflektierender Kleidung bei Dunkelheit lässt sich noch kein Mitverschulden des bei dem Verkehrsunfall verletzten Fußgängers ableiten.
OGH 7. 5. 2013, 2 Ob 9/13g
ABGB: § 1304
Aus dem Nichttragen heller oder reflektierender Kleidung bei Dunkelheit lässt sich noch kein Mitverschulden des bei dem Verkehrsunfall verletzten Fußgängers ableiten.
OGH 7. 5. 2013, 2 Ob 9/13g