vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Nachbarrechtliche Gefährdungshaftung für aus einem Überlaufrohr fließendes Wasser

RechtsprechungSachenrechtZak 2013/431Zak 2013, 237 Heft 12 v. 2.7.2013

ABGB: § 364a

Ein Liegenschaftseigentümer haftet analog § 364a ABGB verschuldensunabhängig, wenn bei Starkregen über das Überlaufrohr seiner Entwässerungsanlage größere Wassermengen auf das Nachbargrundstück strömen und dort Schäden verursachen. Ob die Liegenschaft, von der die Emissionen ausgingen, gewerblich oder privat genutzt wird, macht keinen Unterschied.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte