Am 18. 6. 2013 wurden im EU-Amtsblatt die RL 2013/11/EU über die alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ABl 2013 L 165/63) sowie die VO (EU) 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ABl 2013 L 165/1) veröffentlicht. Die RL verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, sicherzustellen, dass Verbraucher bei nationalen oder grenzübergreifenden Streitigkeiten aus Kauf- oder Dienstleistungsverträgen eine außergerichtliche Streitbeilegungsstelle einschalten können, die bestimmten Anforderungen in Bezug auf Fachwissen, Unabhängigkeit, Transparenz, Effektivität und Fairness entsprechen muss. Die Umsetzungsfrist läuft bis 9. 7. 2015. Zum österreichischen Pilotprojekt einer Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte siehe Zak 2013/347, 186. Die VO, die ab 9. 1. 2016 gilt, sieht die Schaffung einer europaweiten Internetplattform durch die Kommission vor, die als zentrale Anlauf- und Servicestelle für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen aus online abgeschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen dienen und die Übermittlung von Verbraucherbeschwerden an die nationalen Streitbeilegungsstellen übernehmen soll.