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Zusammenrechnung von Einkünften auch im Schuldenregulierungsverfahren

In aller KürzeZak 2013/420Zak 2013, 226 Heft 12 v. 2.7.2013

In 8 Ob 97/12s hat der OGH klargestellt, dass die in § 205 IO ausdrücklich nur für das Abschöpfungsverfahren vorgesehene Möglichkeit zur Zusammenrechnung mehrerer Einkommen des Schuldners nach § 292 EO bei der Ermittlung des unpfändbaren Freibetrags auch im Schuldenregulierungsverfahren besteht. Weiters wies er darauf hin, dass das Insolvenzgericht die Zusammenrechnung nicht von Amts wegen, sondern nur auf Antrag vornehmen darf.

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