Am 11. 6. 2013 hat die Kommission Empfehlungen an die Mitgliedstaaten zur Einführung kollektiver Rechtsschutzmaßnahmen ("collective redress mechanisms") veröffentlicht, die es Privatpersonen und Organisationen ermöglichen, bei einer Schädigung einer Vielzahl von Personen durch dieselbe gegen EU-Recht verstoßende Verhaltensweise in einem Kollektivprozess Unterlassung und Schadenersatz geltend zu machen (siehe http://ec.europa.eu/justice/newsroom/civil/news/130611_en.htm [27. 6. 2013]).