In ABl 2013 C 167/19 hat die Kommission eine Mitteilung zur Ermittlung des Schadensumfangs bei Schadenersatzklagen wegen Verstößen gegen EU-Wettbewerbsvorschriften (Art 101 und 102 AEUV) veröffentlicht. Darin wird insb auf einen - nicht rechtsverbindlichen - Praktischen Leitfaden hingewiesen, der den nationalen Gerichten eine Hilfestellung in Prozessen bieten soll, in denen durch wettbewerbswidrige Handlungen geschädigte Unternehmer oder Verbraucher Schadenersatz begehren. Der Leitfaden ist im Internet unter der Adresse http://ec.europa.eu/competition/antitrust/actionsdamages/quantification_guide_de.pdf (27. 6. 2013) abrufbar.