Anders als Kocholl (Wegehalterhaftung für Kletterrouten, Klettergärten und Aufstiegsspuren - wann? ZVR 2011, 239; dazu Zak 2011/533, 280) ist der Autor der Ansicht, dass ein eingerichteter Klettergarten bzw die dort angelegten Kletterrouten bei entsprechender Aufbereitung unter den Wegebegriff des § 1319a ABGB fallen. Siehe zum Thema auch Gloß, Wegehalterhaftung für Kletterrouten? Zak 2009/489, 303 (für Abonnenten abrufbar im Zak-Onlinearchiv unter http://zak.lexisnexis.at ).