Das EAVG 2012, das mit 1. 12. 2012 das derzeit geltende EAVG ersetzen wird, setzt den zivilrechtlichen Teil der neuen Gebäude-RL 2010/31/EU um. Der Beitrag stellt zunächst die Regelungen der RL überblicksweise dar und befasst sich anschließend mit den Neuerungen, die das EAVG 2012 gegenüber der geltenden Rechtslage bringen wird, etwa mit der Einführung einer Informationspflicht über Energieindikatoren in Immobilieninseraten, der Neuregelung der gewährleistungs- und haftungsrechtlichen Folgen der Vorlage des Energieausweises sowie der verwaltungsstrafrechtlichen Sanktionierung der vorgesehenen Pflichten (siehe dazu auch Zak 2012/47, 32).