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Rechtsanwalt - Disziplinarstrafen sind keine Betriebsausgaben

In aller KürzeZak 2012/397Zak 2012, 202 Heft 11 v. 19.6.2012

Nach dem kürzlich ergangenen VwGH-Erk in der Rs 2009/15/0035 kann ein Rechtsanwalt Geldstrafen, die wegen Disziplinarvergehen gegen ihn verhängt worden sind, bei der Einkommensteuerbemessung nicht als Betriebsausgaben absetzen (vgl nunmehr auch § 20 Abs 1 Z 5 lit b EStG idF AbgÄG 2011).

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