ZPO §§ 63, 464 Abs 3
Ein erfolgloser Verfahrenshilfeantrag auf Beigebung eines Rechtsanwalts unterbricht die Rechtsmittelfrist nur dann, wenn er abgewiesen wird, nicht hingegen im Fall der Zurückweisung.
Die Ansicht, dass der Verfahrenshilfeantrag eines Insolvenzverwalters, der an der Beschränkung der Verfahrenshilfe auf natürliche Personen scheitert, nicht zurück-, sondern abzuweisen ist und daher eine Fristunterbrechung bewirkt, ist vertretbar (Zurückweisung der Revision).