Ab 18. 6. 2011 ist die Unterhalts-VO 4/2009 , die die internationale Zuständigkeit, das anwendbare Recht sowie die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Unterhaltssachen regelt, anwendbar. Nach einer kurzen Darstellung der neuen Regelungen bietet der Beitrag eine tabellarische Übersicht, in der für zahlreiche Staaten die aktuellen Vollstreckungs- und Kooperationsgrundlagen in Bezug auf die Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen angeführt sind.